Auf der Bundesversammlung 2018 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Künftig erfordert eine Kör- und Zuchtzulassung die erfolgreiche Teilnahme mit Erlangen eines Ausbildungskennzeichens an einer SV termingeschützten Prüfung in Deutschland unter einem SV-Leistungsrichter. In Abteilung C müssen mindestens 80 Punkte erreicht werden. Nach wie vor dürfen SV-Leistungsrichter nach Freigabe in einem anderen VDH-Verband und/oder im Ausland richten. Die dort abgelegte Prüfung mit einem Deutschen Schäferhund wird jedoch innerhalb des SV nicht für die Zuchtzulassung anerkannt.“
Hermann Wahl
LG-Zuchtwart