Die SV-HG informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie nochmal auf die Änderung der Präambel 07/2025 hinweisen, da es diesbezüglich vermehrt zu Missverständnissen gekommen ist:
Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt keine Prüfung der Sportart BH/VT, Fährten- und Stöberprüfungen ausüben.
Dies gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag.
Für alle anderen Prüfungsarten nach der FCI-IGP-Prüfungsordnung sowie für die SV-Ausdauerprüfung gilt eine Teilnahmesperre ab dem Deckakt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Abt. Bewertungen