Info bezüglich der Teilnahme an Prüfungen von gedeckten Hündinnen

Die SV-HG informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie nochmal auf die Änderung der Präambel 07/2025 hinweisen, da es diesbezüglich vermehrt zu Missverständnissen gekommen ist:

Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt keine Prüfung der Sportart BH/VT, Fährten- und Stöberprüfungen ausüben.

Dies gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag.

Für alle anderen Prüfungsarten nach der FCI-IGP-Prüfungsordnung sowie für die SV-Ausdauerprüfung gilt eine Teilnahmesperre ab dem Deckakt.

 

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Abt. Bewertungen